Tierversuche und angebliche moralische Konflikte
Aus Tierversuchsgegner
Ursula Wolf: Tierversuche und angebliche moralische Konflikte
Seitens der Tierversuchsbefürworter wird häufig ein ethischer Konflikt »Die Ratte oder Dein Baby?« konstruiert. Prof. Dr. Ursula Wolf (FU Berlin) entgegnet: Dieser moralische Konflikt existiert nicht.
Die Argumente, mit denen man moralisches Unrecht gegen Tiere zu rechtfertigen pflegt, wurden bereits in Kap. I aufgeführt und vorläufig kritisiert. Auf dem jetzigen Stand der Dinge läßt sich diese Kritik bestätigen. Das setzt allerdings voraus, daß der Standpunkt der Rücksicht auf alle Wesen, sofern sie ein subjektives Wohl haben, akzeptiert ist. Was wir tun können, wo er bestritten wird, soll erst im nächsten Kapitel gefragt werden. Ich habe jedoch zu zeigen versucht, daß dieser Standpunkt in der heute verbreiteten liberalen Moral bereits angelegt ist, wenn man sie konsequent zu Ende denkt. Und das heißt, daß die folgende konkrete Kritik immerhin diejenigen treffen müßte, die eine liberale Moralkonzeption der gleichen Rücksicht auf alle Personen vertreten (was nicht heißt, daß sie sie wirklich treffen wird, denn der Mensch ist ja nicht immer konsequent).
Die Möglichkeit moralischer Konflikte habe ich im Zusammenhang der Verpflichtungen gegenüber Personen nur erwähnt und darauf hingewiesen, daß hier Gewichtungsfragen auftreten, deren Beantwortung oft schwierig ist. Schwierig ist die Abwägung jedoch nur dort, wo auf beiden Seiten etwa gleich große Übel für die betroffenen Wesen stehen. Um zu entscheiden, wann das der Fall ist und wann nickt, legen die bisherigen Überlegungen folgendes Kriterium nahe: Wenn Bezugspunkt der moralischen Rücksicht das gute Leben/Wohl von Individuen ist, dann ist eine punktuelle und vorübergehende Beeinträchtigung des Wohls weniger schlimm als eine vollständige Verhinderung des Wohls. Ebenso ist eine Minderung des Wohls in einer der zentralen Lebensdimensionen weniger schlimm, wenn es innerhalb dieser Dimension für das Wesen alternative Wege der Befriedigung gibt; und zwar ist sie auch dann, wenn sie durchgängig besteht, weniger schwerwiegend als die schlichte Verunmöglichung einer solchen Dimension im ganzen.
Mit dieser Überlegung läßt sich das meiste, was wir Tieren zu unseren Zwecken antun, als moralisch unzulässig erweisen. Nehmen wir an, eine Person verteidigt das Essen von industriell produziertem Fleisch damit, daß Lust und Genuß, den sie davon hat, ein für sie wichtiger Bestandteil ihres subjektiven Wohls ist. Die einfache Antwort lautet, daß einer Person, selbst wenn sie (was ihr unbenommen ist) den Genuß zu ihrem wichtigsten Lebensziel erhebt, unzählige andere Quellen von Genuß offenstehen, während die intensiv gehaltenen Tiere jeder Möglichkeit eines erträglichen Lebens beraubt sind. Dasselbe gilt auch dann, wenn eine Person glaubwürdig behaupten könnte, daß für sie der Verzicht auf Fleisch nicht nur der Verzicht auf etwas Angenehmes ist, sondern daß diese Ernährungsweise so sehr in ihrem Leben verankert ist, daß sie unter der Umstellung lange Zeit leiden würde. Auch eine solche Person würde wohl kaum ernsthaft beanspruchen, daß durch die Änderung dieser einen Gewohnheit ihr ganzes Leben zusammenbrechen oder seinen Sinn verlieren würde. Für die Tiere in der Massentierhaltung hingegen ist in der Tat jede Möglichkeit eines befriedigenden Lebens zerstört. Hier kann daher von einem echten moralischen Konflikt oder Dilemma nicht die Rede sein.
Wenn es in der Nutzung von Tieren ein ernsthaftes moralisches Dilemma gibt, so könnte dieses allenfalls in der Praxis der Tierversuche liegen, genauer derjenigen Tierversuche, die zur Verminderung von Krankheiten unternommen werden. Die Vermutung, daß auch hier nur scheinbar ein wirklicher Konflikt vorliegt, wurde bereits in Kap. I. geäußert und kann jetzt erhärtet werden. Daß zunächst andere Gründe wie Forschungsfreiheit Tierversuche nicht rechtfertigen können, ergibt sich aus den Überlegungen im letzten Absatz. Das Recht auf Freiheit der Betätigung ist kein unbegrenztes, und es gibt kein Recht auf genau diese bestimmte Betätigung, etwa die Forschung anhand von Tierversuchen. Solange die Person hinreichend viele andere Betätigungsmöglichkeiten auf der Höhe ihrer Fähigkeiten hat, was für Naturforscher gewiß der Fall ist, wird ihre aktive Lebensrealisierung nicht durchkreuzt, wenn die eine Betätigung, die Durchführung von Tierversuchen, entfällt. Den Versuchstieren hingegen wird jede Möglichkeit eines ihnen gemäßen aktiven Lebens genommen, und es wird ihnen außerdem Schmerz und Angst zugefügt. Daß diese vollständige Verhinderung des Wohls nicht durch den Verzicht auf eine Tätigkeit überwogen werden kann, zu der es zahlreiche Alternativen gibt, bedarf keiner längeren Abwägung, sondern ist evident.
Kommen wir also zum einzigen Konflikt, der zumindest beim ersten Hinsehen einer sein könnte, zu Tierversuchen im Dienste des Lebens und der Gesundheit von Menschen.
Die erste Frage ist, wie dieser Konflikt genau zu formulieren ist. Eine verbreitete Formulierung lautet, daß wir es mit einer Abwägung zwischen menschlichem und tierischem Leiden zu tun haben. Mit dieser Fassung ließe sich vielleicht innerhalb einer utilitaristischen Moralkonzeption arbeiten. Für die hier entwickelte Konzeption, in der die Moral für alle Individuen Bedingungen sichern soll, unter denen sie auf ihre Weise nach ihrem Wohl streben können, ist die Formulierung zu unspezifisch. Die Vorstellung war, daß jedes Individuum ein Recht auf solche Bedingungen hat, soweit sie im Bereich menschlicher Wirkungsmöglichkeiten liegen; daß diesem Recht vielleicht generell Verpflichtungen der Allgemeinheit oder politische Verpflichtungen entsprechen; und daß ihm persönliche Verpflichtungen nur so weit entsprechen, wie ihre Erfüllung für das Individuum ohne Verzicht auf sein eigenes Leben zumutbar ist, was auf negative Verpflichtungen ergänzt durch eine unbestimmte Verpflichtung zur Hilfe in Notfällen hinausläuft. Nach diesem Modell kann ein moralischer Konflikt nur ein Konflikt zwischen kollidierenden Rechten oder Verpflichtungen sein. Wenn es im Fall der Tierversuche einen Konflikt gibt, dann müßte es der Konflikt sein zwischen dem Recht der Tiere auf Bedingungen, unter denen sie sich wohlbefinden können, und dem Recht der Menschen auf Gesundheit; oder zwischen der Verpflichtung, das Wohl von Tieren nicht zu verunmöglichen, und der Verpflichtung, kranken Menschen zu helfen, menschliches Leiden zu verringern. Die erste Formulierung ist unbrauchbar, denn es gibt kein Recht auf Gesundheit oder Freiheit von Krankheiten.» Wer es postuliert, übersieht, daß diese Dinge ohnehin nur zum Teil im Einflußbereich menschlichen Handelns liegen. Hinter der Praxis der Tierversuche steht hier gewiß auch eine überzogene Vorstellung menschlichen Könnens. Auf der Grundlage der zutreffenden und bescheidenen Einstellung, daß es Krankheiten, unbehebbare Schädigungen des Organismus, frühen Tod immer gegeben hat und geben wird, hätte man kaum sehr starke Motive, unter Inkaufnahme beliebiger Mittel den medizinischen Fortschritt zu forcieren. Aber wenn es schon kein Recht auf Gesundheit geben kann, gibt es nicht doch zumindest ein Recht auf gesunde Lebensbedingungen, soweit ihr Bestehen durch uns zu beeinflussen ist? Das dürfte in der Tat das primäre Recht im Zusammenhang mit der Gesundheit sein, dessen Sicherung allerdings nicht Aufgabe der Medizin und Pharmazie wäre, sondern des Umweltschutzes, der Arbeitsplatzsicherheit usw. Man kann sicher auch sagen, daß Individuen ein gleiches Anrecht auf die verfügbare medizinische Versorgung bei Krankheit, Unfall usw. haben.
Tierversuche dienen jedoch nicht der direkten medizinischen Hilfe, sondern der langfristigen Ausweitung ihrer Möglichkeiten; und selbst wenn sie es täten: das Recht auf Bedingungen des Wohls hat jedes Subjekt eines Lebens, woraus folgt, daß man nicht eine Grundvoraussetzung des Wohls für das eine Wesen dadurch wiederherstellen kann, daß man einem anderen Wesen diese Grundvoraussetzungen nimmt. Erst recht verdreht ist die Vorstellung, die man von Experimentatoren hören kann, daß sie nämlich aufgrund einer starken Verpflichtung handeln würden, die Möglichkeiten zur Hilfe gegen Krankheiten zu verbessern. Wer wirklich eine starke Verpflichtung zur Hilfe verspürt, wird kaum in die biologische, medizinische oder pharmazeutische Forschung gehen, sondern wird hingehen und armen und kranken Menschen mit den verfügbaren Mitteln helfen. Wer das tut, erfüllt genau genommen nicht eine moralische Verpflichtung; denn es gibt keine persönliche Verpflichtung, das eigene Leben in der Hilfe für andere aufgehen zu lassen. Die Forscher, die Tierversuche durchführen, tun das auch nicht. Das ist nichts, was ihnen vorzuwerfen ist. Vorzuwerfen ist ihnen nur die Selbsttäuschung, mit der sie Tiere einer angeblich starken Verpflichtung opfern, die sie speziell hierfür erfunden haben, während sie alltäglich wie die meisten von uns auf dem Standpunkt der liberalen Moral stehen, in der es solche Verpflichtungen nicht gibt.
Es bleibt allerdings noch eine letzte Ausflucht für diejenigen, die Tierversuche rechtfertigen wollen. Sie besteht in dem Hinweis, daß selbst die individualistische Moral Fälle vorsieht, in denen ein Wesen in seinen Grundrechten verletzt werden kann, um dadurch andere zu retten. Das gilt jedoch nur in sehr speziellen Situationen, die man als solche des Notstands bezeichnet. Zum Beispiel: Ein Flugzeugentführer verwendet eine unschuldige Person als Schutzschild, so daß sie unvermeidlich mit getötet wird, wenn man ihn töten will. Wenn man sicher ist, daß er im nächsten Moment die hundert Menschen im Flugzeug töten wird, könnte man es für legitim halten, die unbeteiligte Person und ihn zu töten." Da so etwas selten sicher ist, werfen solche Entscheidungen jedoch Probleme auf, die man sich genauer vornehmen müßte. Das braucht hier nicht zu geschehen, denn Tierversuche sind nicht Antworten auf einen Notstand, auf eine akute Katastrophensituation, sondern sie gehören in eine langfristige Strategie der Entwicklung von Mitteln zur Beseitigung von Krankheiten und Ermöglichung längeren Lebens, Krankheiten und die Begrenztheit des Lebens aber sind keine Notstände, sondern natürliche Gegebenheiten, die wir so und so nicht vollständig beseitigen können. Sicher kann man sich auch Notstandssituationen ausdenken, die in unserem Zusammenhang relevant wären. Nehmen wir an, daß eine neuartige Epidemie ausbricht, die sich so schnell ausbreitet, daß absehbar ist, daß sie innerhalb weniger Tage die gesamte Bevölkerung dahinraffen wird. Hier könnte man sagen, daß unter solchen Bedingungen Eingriffe in Grundrechte erlaubt wären, wenn dadurch Hoffnung auf ein Ende der Epidemie besteht. Aber gerade in einer solchen Situation wären Tierversuche kaum zu empfehlen, weil Ergebnisse gewiß schneller zu erwarten wären, wenn man Gegenmittel gleich an Menschen ausprobiert, und in einer solchen Situation gäbe es sicher genügend Freiwillige, die sich lieber Versuchen unterziehen würden als nur den sicherer Tod abzuwarten.
Dieser letzte Punkt führt uns zu einem weiteren Konsistenzproblem, mit dem sich Befürworter von Tierversuchen konfrontieren müssen: Wie können Versuche an Tieren zulässig sein, wenn eine entsprechende Behandlung von Menschen, und zwar auch von solchen Menschen, die in ihren geistigen Fähigkeiten auf einer Ebene mit den Versuchstieren oder sogar darunter stehen, abgelehnt wird? Die Rechtfertigungen müßten hier einen relevanten Unterschied benennen.
Ursula Wolf wurde 1951 in Karlsruhe geboren, studierte in Heidelberg Philosophie und Klassische Philologie. Weiteres Studium der Philosophie in Oxford und Konstanz von 1978 bis 1980, Übersetzungstätigkeit in freier Mitarbeit beim Suhrkamp-Verlag. Von 1980 bis 1987 zuerst als Assistentin, dann als Professorin auf Zeit an der FU Berlin beschäftigt. 1987-1989 Professur am Fachbereich Philosophie der Universität Frankfurt. Ab 1989 war sie Professorin für Philosophie an der FU Berlin. Zur Zeit ist Ursula Wolf als Dozentin an der Universität Mannheim tätig.
Mit Veröffentlichungen wie »Haben wir moralische Verpflichtungen gegen Tiere?« oder »Tierversuche im Studium - ethische Aspekte&laqou; leistet Ursula Wolf einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Diskussion über die praktischen Probleme der Mensch-Tier-Beziehung. Auch alle anderen ihrer zahlreichen Publikationen haben prinzipiell mit moralphilosophischen Fragen zu tun.
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Dort auch ihre e-Mail-Adresse und eine Liste ihrer Veröffentlichungen.
Aus dem Entwurf der Moral generalisierten Mitleids würde im Grunde die völlige Veränderung weitgehender Teile der bestehenden Mensch-Tier Beziehung folgen. Zwar führt Ursula Wolf in ihren Werken nicht die effektiven Konsequenzen aus, es ist aber anzunehmen, daß sie für ein grundsätzliches Tötungsverbot von höher entwickelten Tieren eintritt, abgesehen von Ausnahmen wie Notwehrhandlungen. Darunter fällt zweifelsohne der Konsum getöteter Tiere zur Ernährung, zur Bekleidung und für Luxusartikel. Tierhaltung an sich lehnt Wolf nur soweit ab, als sie nicht-menschliche Tiere ihrer Möglichkeiten zu sinnvoller Betätigung und artgerechten sozialen Kontakten berauben. Die psychische und physische Unversehrheit muß ebenso, wie ausreichende materieller Bedingungen gegeben sein. Im Fall der Versuche an Tieren beweist Wolf anschaulich in ihrem Buch 'Das Tier in der Moral', daß es sich hierbei nicht einmal um einen moralischen Konflikt zwischen menschlichen und nicht-menschlichen Tieren handelt, sondern daß diese in der bestehenden Form auf alle Fälle moralisch verwerflich sind.
Ursula Wolf vertritt eine Tierrechtsposition, die sich weitgehend an elementaren Menschenrechten orientiert, wenn es darum geht, anderen bestimmte Dinge nicht anzutun. Sie stellt Unterschiede zwischen Mensch und Tier nicht in Frage, zieht aber andere Konsequenzen als Vertreter des traditionellen Tierschutzgedankens, denn "nicht jede empirische Ungleichheit begründet automatisch eine Ungleichheit im moralischen Status". Wolf betont sogar, dass die Fähigkeit zur Moral die Sonderstellung des Menschen auf der Welt ausmacht. Die Misere liegt im durch Gedankenlosigkeit oder Egoismus motiviertem Missbrauch dieser Fähigkeit. Dieser offenbart sich nur allzu offensichtlich in den alltäglich begangenen Grausamkeiten an den Tieren, geleitet von dem absurden Prinzip: »Wir sind absolut besser als die Tiere, weil wir die Fähigkeit haben, auf ihre Interessen Rücksicht zu nehmen; also nehmen wir sie nicht.«