Spiegelseite 040126.htm des »Verein gegen Tierfabriken« VgT (Schweiz)
Aus Tierversuchsgegner
Dem »Verein gegen Tierfabriken« VgT (Schweiz) drohen durch Covance erwirkte Zensurmaßnahmen ihrer Website, denen wir diese Spiegelseite - auf der auch der Wortlaut der Einstweiligen Verfügungn gegen VgT und AGSTG zu finden ist - entgegensetzen wollen. Dabei mußten wir aus rechtlichen Gründen die meisten Bilder und Links entfernen.
26. Januar 2004 / Stand der Nachträge zum Prozessverlauf: 14. April 2004
in der Tierversuchsindustrie
Ein als Angestellter getarnter Tierschützer filmte und fotografierte
ein halbes Jahr lang in einem Tierversuchslabor, das auch für die Basler Chemie Tierversuche durchführt

Im Dezember 2003 brachte ein Undercover-Aktivist (########## ##### von der britischen Tierschutzorganisation "British Union for the Abolition of Vivisection", www.buav.org) Videoaufnahmen aus der Tierversuchsfabrik "Covance Laboratories GmbH" in Münster (Deutschland). Die Aufnahmen zeigen, wie rund 2000 Affen auf grausame Weise in kleinen Metallkäfigen gehalten werden. Jedes Jahr sterben rund 1000 in grausamen Tierversuchen für die Pharma- und Chemie-Industrie. Covance macht die Tierversuche im Auftrag von Pharma-, Kosmetik- und Putzmittel-Firmen. Covance hat eine Tochterfirma in Meyrin bei Genf, die "Covance Central Laboraties SA"; soweit bekannt werden hier keine Tierversuche gemacht. Schweizer Tierversuchsgegner führten am 22. Januar 2004 eine Kundgebungen durch, welche von der Gemeinde Meyrin ohne Angabe von Gründen nicht bewilligt wurde (typisch für dieses korrupte, von internationalen Konzernen gesteurte Regime).









Bei Covance in Münster müssen die Affen nicht nur unter entsetzlichen Bedingungen leben, sie werden zudem täglich schmerzhaften Routine-Eingriffen ausgesetzt. Als wäre dies nicht schon schlimm genug, werden die Primaten dabei auch noch vom Personal auf die brutalste Weise misshandelt. Tag für Tag Leid ohne Ende. Folgende Aufzählung gibt nur einen kleinen Teil der schrecklichen Qualen wieder, die die Tiere täglich durchleiden müssen:
Zwangsfütterung
Für diese hochgradig belastende Methode der Verabreichung von Teststoffen, werden den Affen die Arme auf den Rücken gedreht. Mit festem Griff auf das Knie eines Pflegers gepresst, wird ihr Mund aufgerissen und ein Schlauch bis in den Magen getrieben. Da die Tiere wissen, was auf sie zukommt, versuchen sie verzweifelt, der brutalen Prozedur zu entgehen, sie zappeln und winden sich und halten ihren Mund so lange wie möglich krampfhaft geschlossen.
Blutentnahmen
Einige der Covance-Mitarbeiter sind nicht in der Lage, eine Blutprobe zu nehmen, ohne etliche Male zustechen zu müssen. So wird das Blutabnehmen für die Affen zur langwierigen Tortur. Sie schreien und versuchen, sich zu wehren und viele haben am Ende der Prozedur blutende Wunden. Tiere, die bei Blutentnahmen oder Zwangsfütterung nicht »mitspielen«, werden brutal geschüttelt und geschlagen. Die Undercover-Aufnahmen zeigen, wie Mitarbeiter von Covance immer wieder die Geduld verlieren, wenn sie zum Beispiel die Vene nicht treffen können oder die Affen sich bei den Zwangsmaßnahmen zu stark wehren. Einige Mitarbeiter rasten völlig aus und schreien und fluchen. In einigen Abteilungen sind Beschimpfungen der Affen selbst durch leitende Angestellte an der Tagesordnung.
Infusionen
Um Teststoffe in die Blutbahn zu verabreichen, werden die Affen in so genannten Affenstühlen fixiert. Diese Vorrichtung ist wie ein Art Pranger, in der der Hals von einer Plexiglasplatte umschlossen wird. An Armen und Beinen gefesselt, müssen sie bis zu einer halben Stunde in den Stühlen ausharren. Auch trächtige Weibchen werden auf diese Weise gequält.
Entnahme von Rückenmarksflüssigkeit
Den betäubten und mit Stricken auf ein Metallgestell geschnallten Affen wird eine Nadel im Lendenbereich in die Wirbelsäule gestochen. Anschließend werden die Tiere zum Aufwachen einfach auf den nackten Metallgitterboden ihrer Gefängnisse gelegt.
Entnahme von Samenflüssigkeit
Narkotisierte Affen werden mit dem Kopf nach unten gehalten. Durch einen Elektroschock wird ein Samenerguss provoziert.
Milchentnahme
Die Affenmütter werden für diese Prozedur über mehrere Stunden von ihren Babys getrennt - für beide eine unglaubliche Stresssituation.
Innere Untersuchung
Narkotisierte Affen werden kopfüber aufgehängt. Durch einen Schnitt durch die Bauchdecke werden die inneren Organe mit Hilfe eines Endoskops untersucht.
»Versorgung« nach Eingriffen
Nach Operationen, Entnahme von Rückenmarks- oder Samenflüssigkeit oder anderen Eingriffen, die eine Narkose erforderlich machen, werden die noch betäubten Tiere einfach in die kalten Metallgitterkäfige gebracht. Beim Aufwachen müssen sich viele der Tiere übergeben. Die Filmaufnahmen zeigen Affen, die in der Aufwachphase taumelnd auf dem harten Metallboden aufschlagen. Keine Spur einer Versorgung nach der Operation. Giftigkeits-Prüfungen (Toxikologie-Tests):
Um die Giftigkeit bzw die tödliche Dosis neur Substanzen zu testen, werden diese den Affen in das Blut injiziert. Toxikologie-Test zählen zu den grausamsten Tierversuchen.
Tötung
Die Tötung der Affen erfolgt durch Ausbluten. Betäubten Tieren werden die großen Schlagadern an Hals und Beinen aufgeschnitten. Dabei werden sie hoch gehalten, damit das Blut herauslaufen kann. Nach einer Untersuchung werden die toten Tiere wie Müll entsorgt.
Kommentar der Verhaltensforscherin Jane Goodall zu den BUAV-Undercover-Aufnahmen bei Covance:
»Diese kleinen Käfige, wie sie typischerweise für Affen in der medizinischen Forschung in aller Welt verwendet werden, diese winzigen Käfige aus Draht oder Gitterstäben mit normalerweise überhaupt nichts darin, sie sind so schrecklich. Ich meine, ich habe mein Leben in der Wildnis verbracht, ich weiß, wie das ist für soziale Lebewesen mit der Intelligenz von Affen. Sie haben ein ausgeprägtes Sozialleben, sind umgeben von ihrer Familie. Jeden Tag gibt es für sie neue Herausforderungen, bei denen sie ihren Verstand gebrauchen müssen. Ihr Leben draußen im Wald ist einfach phantastisch.
Zu sehen, wie die Affen allein in den Käfigen sitzen, ohne jegliche Beschäftigungsmöglichkeiten, so dass sie verrückt werden vor lauter Eintönigkeit und Traurigkeit, ist einfach zutiefst bedrückend.
Ich denke, die Verwendung von Tieren für Giftigkeitsprüfungen ist falsch. Je höher wir in der Hierarchie der Tierwelt aufsteigen, desto näher kommen wir einer Komplexität des Gehirns, die eine größere Kapazität für Emotionen, für Gefühle, für das Verständnis, was passiert, für die Erwartung was als nächstes kommt, nahe legt. Primaten für Experimente wie diese zu verwenden ist keinesfalls zu akzeptieren.
Der Videofilm, in dem zu sehen ist, wie diese hilflosen Tieren behandelt werden, diese Brutalität, die Gefühllosigkeit, das Witze reißen und Lachen, völlig ohne jede Würde, wie sie wie Sachen behandelt werden, wie leblose Dinge, das alles hat mich schwer geschockt. Es macht mich unheimlich wütend und es muss etwas dagegen getan werden. Ich weiß nicht, wie die Leute, die darüber entscheiden, ob so etwas erlaubt werden darf oder nicht, sich diesen Film anschauen können, ohne hinterher zu sagen, wir müssen das unbedingt sofort stoppen.
Ich möchte das Ende der Versuche an Primaten und anderen Geschöpfen, wie Hunden und Katzen, sehen. Aber bei Primaten, weil sie mehr wie wir sind, haben wir mehr noch das Gefühl, dass es für sie besonders furchtbar sein muss. Was vor allem so schrecklich anzusehen ist, wie diese kleinen Äffchen und auch trächtige Weibchen aus ihren Käfigen gezerrt werden, sich in Terror, Angst und Panik mit aller Kraft sträubend. Und es gibt für sie kein Entkommen, ihre verzweifelten Versuche sich zu wehren, da kommen einem die Tränen in die Augen, weil sie so hilflos sind und es gibt nichts, was sie tun können. Und das allerschrecklichste, diese brutale Behandlung, diese Grausamkeit, diese Gefühllosigkeit, es ist nicht auszuhalten daran zu denken. Und es geht weiter jeden Tag.
Ich denke BUAV leistet absolut Großartiges. Es gibt nicht viele Organisationen oder Einzelpersonen, die den Mut haben, da rein zu gehen und solche Filmaufnahmen, wie ich sie gerade gesehen habe, herauszuholen. Und meistens, wenn so etwas passiert, ändert sich auch etwas. Ich zolle BUAV größte Bewunderung und Respekt und besonders dem Menschen, dem diese Undercover-Aufnahmen zu verdanken sind. Kein Lob kann groß genug sein.«
Videofilm aus dem Tierversuchslabor von Covance Münster (Spieldauer 20 Minuten; benötigt lange download-Zeit, bei schneller Kabelverbindung ca 30 min, aber es lohnt sich)
Wählen Sie einen Video-Player:
- Windows Media Player (36 MB) Downloadzeit bei schneller Internetverbindung ca 8 Minuten
- Real Player (77 MB) Downloadzeit bei schneller Internetvertverbindung ca 15 Minuten
- QuickTime (13 MB) Downloadzeit bei schneller Internetvertverbindung ca 5 Minuten
Zu den Kunden dieser Skandal-Firma gehören die Schweizer Firmen: Novartis/Ciba Geigy, Hoffman-La Roche/Roche Pharma, Helsinn Healthcare, Neurim Pharmaceuticals, Schneider Europa in Bülach. Die Basler Chemie betreibt in Basel nur noch kleine Vorzeige-Tierlabors für Besucher. Die Masse der grausamen Tierversuche werden bei Tierversuchsfirmen wie Covance und RCC (auch hier sind kürzlich Missstände aufgeflogen: www.agstg.ch/de/albatros/05-12.2003/folterknechte.html) in Auftrag gegeben. NICHT zu den Covance-Kunden gehört erfreulicherweise die Pharmafirma Serono von Alinghi-Chef Ernesto Bertarelli.) Weiter zu den Covance-Kunden gehören die Kosmetik-Firma L'Oréal und weitere bekannte Firmen wie BASF (das führende Chemieunternehmen der Welt; Kunststoffe, chemische Spritzmittel für Pflanzen, Vitamine und Nahrungsmittelergänzungen wie Carotin), Bayer, Hoechst, Dupont, Unilever (Putzmittel, Kosmetik), Johnson&Johnson (Zahnhygiene, Babypflegemittel), Monsanto (Genfood-Saaten), Chanelle (Kosmetik, Pharma), Glaxo Wellcome / GlaxoSmithKline (Pharmafirma, Hersteller u.a von Medikamenten, Impfstoffen, Mundpflegeprodukten wie Odol, Dr. Best, Sensodyne, aber auch Nahrungsmittelergänzungen).

In tiefster Not versprechen wir, einander zu helfen, im Kampfe
gegen die Vögte zusammenzustehen und uns vor keiner Gewalt zu beugen.
So erhebet, meine Freunde von Uri, Schwyz und
Unterwalden, eure Hand zum Schwure!
Covance hat europaweit verschieden Rechtsanwaltsfirmen angestellt, um Druck auf alle Tierschutzorganisationen zu machen, welche über die Tierversuche bei Covance in Münster berichten. Sie drohen mit kostspieligen Gerichtsverfahren. Auch Provider werden auf diese Weise eingeschüchtert. Mehrere Tierschutzorganisationen und Provider haben aus Angst vor dem Prozessrisiko dem Druck nachgegeben und ihre Covance-Seiten gelöscht.
Am 5. März 2004 hat ein Genfer Gericht eine gleiche Klage von Covance gegen die Tierschutzorganisation AG STG [http://www.agstg.ch/] abgewiesen. Im Urteil heisst es:
Die Verfügung einer provisorischen, auf Art. 28c Abs. 1 bis 3 ZGB beruhenden Massnahme ist, was ihre Durchsetzung betrifft, und hinsichtlich ihrer Plausibilität, folgenden Bedingungen unterworfen:
- Existenz einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Art. 28 Abs. 1 und 28c Abs. 1 ZGB,
- Unzulässigkeit der Verletzung, d.h. das offensichtliche Fehlen einer Rechtfertigung der Verletzung (Art. 28 Abs. 2 und 28c Abs. 1 und 3 ZGB),
- bevorstehender oder aktueller Charakter der Verletzung (Art. 28c Abs. 1 ZGB),
- Existenz eines besonders schwerwiegenden und schwer wieder gut zu machenden Schadens (Art. 28c Abs. 1 und 3 ZGB)....
D. da) Moralische Personen besitzen ein Klagerecht insbesondere gegen Verletzugen ihrer sozialen Persönlichkeit wie auch gegen Verletzungen ihrer Ehre (BGE 108 II 241; JdT 1984 I 66; Tercier, op.cit., n. 807). Im Sinne des Art. 173 StGB wird eine moralische Person in ihrer Ehre beeinträchtigt, wenn behauptet wird, dass sie eine Aktivität ausübt oder einem Ziel nachgeht, welche sie nach den allgemein geltenden moralischen Auffassungen der Verachtung preisgeben (BGE 117 IV 27 consid. 2c; 116 IV 205 consid. 2).
Die Verletzung kommt zustande durch jegliches menschliches Verhalten, jegliche Handlung Dritter, die auf irgendeine Art eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitswerte anderer in Verletzung der sie beschützenden Rechte bewirkt (BGE 120 II 369 = JT 1997 I 313). Der durch den Artikel 28 ZGB gewährte Schutz bezieht sich nicht nur auf die moralische Achtung, die eine Person geniesst (wie es das Strafgesetz tut), sondern sie umfasst auch und besonders die berufliche, wirtschaftliche und soziale Achtung. Eine Verletzung kann aus Behauptungen von Tatsachen oder subjektiven Urteilen erwachsen, unabhängig davon, ob diese wahr, unvollständig oder nicht exakt sind, oder ob die Kritiken begründet seien oder nicht. Es genügt in der Tat, dass diese Erklärungen Anlass geben könnten, die Achtung zu verringern, die eine Person in den Augen eines durchschnittlichen Beobachters geniesst (Deschenaux/Steinauer, Personnes physiques et tutelle, Bern 2002, Nr. 599A; Bucher, op.cit., n. 492)....
Tierversuche stellen in den vom Bundesgesetz über den Tierschutz (SR 455.0) definierten Grenzen gesetzlich zulässige Aktivitäten dar. Zu behaupten, dass eine Gesellschaft solche Versuche anstellt, ohne vorzugeben, dass diese in Verletzung gesetzlicher Bestimmungen erfolgen, kann demnach nicht als rechtsbegründend angesehen werden für irgendeine Ehrverletzung. Die Tatsache, dass im Allgemeinen ein Grossteil der öffentlichen Meinung die Vorstellung missbilligt, dass Tiere, insbesondere Affen in Anbetracht ihrer Ähnlichkeiten mit der menschlichen Gattung, zu Versuchszwecken benutzt werden, genügt demnach nicht, der strittigen Behauptung irgendeinen unstatthaften Charakter zu verleihen.
Das Gesuch wird somit zurückgewiesen.
Auf ein neues Gesuch von Covance hin, an dem sich nun ausser der in Meyrin bei Genf domizilierten Tochterfirma Central Laboratory Services SA nun auch zwei weitere beteiligten, alle vertreten durch die Zürcher Anwaltsfirma Pestalozzi-Lachenal-Patry, erliess Rechtsanwalt Dr Roman Bögli, Rickenbach, nebenamtlicher Vizepräsident des Bezirksgerichts Münchwilen, in Kenntnis des freisprechenden Genfer Urteils, am 7. April 2004 folgende sofort wirksame Zensur-Verfügung gegen den VgT:




Betroffen von dieser Zensur sind insbesondere die Print- und Internet-Medien des VgT - ein ebenso schwerwiegender wie leichtfertiger Eingriff in die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit. Diesem Menschenrechts-Eingriff stehen keine öffentlichen Interessen und Grundrechte des Covance-Konzerns gegenüber, sondern lediglich dessen privat-egositisches Interesse an der Unterdrückung der skandalösen Zustände in dessen Tierversuchslabors. Bögli erliess diese unnötig überstürzte Zensur-Verfügung superprovisorisch, dh ohne Anhörung des VgT, obwohl
- die gesetzliche Voraussetzungen einer besonderen Dringlichkeit nicht erfüllt ist, weil diese Aufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor schon seit dem Dezember 2003 im deutschen Fernsehen ZDF und auf zahlreichen Websites weltweit veröffentlicht wurden und weiterhin abrufbar sind (siehe http://www.c9c.info/contact/covance);
- der VgT in Erwartung dieser von den Covance-Anwälten angedrohten Klage dem Gericht schon im voraus offeriert hatte, bei Eingang der Klage innert 24 Stunden vor Gericht dazu Stellung zu nehmen, und der Verzicht auf eine Anhörung des VgT keine nennenswerte Verfahrensbeschleunigung bewirkte;
- von der Zensur wahre Tatsachen betroffen sind;
- an der Bekanntmachung dieser Tatsachen ein öffentliches Interesse besteht, da der Tierschutz in der Schweiz Verfassungsrang hat und die bei Covance in Tierversuchen getesteten Produkte auch auf dem Schweizer Markt angeboten werden.
Im sogenannten Mikrowellen-Entscheid gegen die Schweiz vom 25. August 1998 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit festgestellt und dem Beschwerdeführer Hertel eine Entschädigung von 40 000 Franken zugesprochen. Das Bundesgericht als letzte nationale Instanz hatte Hertel aufgrund einer UWG-Klage der Elektroindustrie einen kritischen Bericht über Mikrowellen-Öfen verboten. Der EGMR kam zum Schluss, dass für diesen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit keine Notwendigkeit im öffentlichen Interesse bestand. Damit hat der EGMR seine konstante Praxis bestätigt, wonach eine gesetzliche Grundlage - hier das UWG - für Eingriffe in die durch die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) garantierten Grundrechte nicht genügt, sondern dass im konkreten Fall eine Notwendigkeit im öffentlichen Interesse für den Eingriff bestehen muss.
Auf den zensierten Aufnahmen ist nichts Privates und Persönliches zu sehen, nur Tiere in ihren Käfigen und fixiert in Versuchsvorrichtungen. Wo brutale Behandlungen der Tiere gezeigt werden, sind die ins Bild kommenden Personen unkenntlich gemacht. Die Aufnahmen zeigen offensichtlich nichts aus der Privatsphäre. In einem Gutachten für einen vergleichbaren Fall ist Prof F Riklin von der Universität Freiburg zum Schluss gekommen, dass Aufnahmen von Tieren in abgeschlossenen, von aussen nicht einsehbaren Stallungen die Privatsphäre nicht verletzen, solange nur Tiere und nichts Persönliches, insbesondere keine Menschen zu sehen sind. Das Bezirksgericht Frauenfeld hat sich in einem rechtskräftigen Urteil vom 17. September 2002 in Sachen Schick gegen Hunziker betreffend Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (KP/S1.2002.00030) der Auffassung Riklins angeschlossen und begründete den Freispruch kurz und prägnant wie folgt:
"Nach Auffassung des Gerichts betreffen Tatsachen den Privatbereich eines Menschen nur, wenn sie sich in dessen häuslicher Umgebung oder in dessen unmittelbarem Umfeld, zB vor der Haustür, im umfriedeten Garten etc abspielen. Ausserhalb dieses Schutzbereichs können Tatsachen den Privatbereich einer Person nur betreffen, wenn sie ohne weiteres dieser bestimmten Person zugeordnet werden können, wenn also ein enger Bezug zur Privatsphäre besteht.... Insgesamt ist also der vom Angeklagten zitierten Auffassung Prof Dr Franz Riklins zu folgen, wonach nicht nachvollziehbar ist, inwiefern das blosse Fotografieren von Tieren in einem Stall einen Bezug zu dessen Halter aufweisen sollte. Allein aufgrund der veröffentlichten Fotos ist ein aussenstehender Dritter nicht in der Lage, einen Bezug zur Geschädigten herzustellen, weshalb ihr Privatbereich nicht berührt und damit auch nicht verletzt ist. Der Angeklagte ist deshalb vom Vorwurf der Verletzung des Geheim- oder Privatbereiches durch Aufnahmegeräte freizusprechen."
Der Tierschutz hat in der Schweiz Verfassungsrang (Artikel 80 der Bundesverfassung). Daraus ergibt sich klar, dass der Tierschutz ein Anliegen von öffentlichem Interesse ist. Das zeigt sich im Speziellen auch daran, dass Tierversuche seit Jahren und Jahrzehnten ein öffentlich kontrovers diskutiertes Thema sind und sich zahlreiche Tierschutzorganisationen und auch ärztliche Vereinigungen für ein Verbot qualvoller Tierversuche eintreten. Tier- und Konsumentenschutzorganisationen setzen sich speziell dafür ein, dass Kosmetika, die an Tieren getestet worden sind, boykottiert werden. In der Schweiz werden seit Jahren keine Tierversuche für Kosmetika mehr bewilligt, wie der jährlichen Tierversuchsstatistik des Bundesamtes für Veterinärwesen zu entnehmen ist. Das EU-Parlament fordert seit Jahren ein EU-weites Verbot für Tierversuche für Kosmetika. Der EU-Ministerrat schiebt dieses indessen immer wieder hinaus. Allgemein ist jedoch unbestritten, dass sich qualvolle Tierversuche für Kosmetika ethisch nicht rechtfertigen lassen.
Die Medienfreiheit ist Teil der durch Artikel 10 der EMRK garantierten Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit. "Zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Verbot der Folter steht das Recht auf freie Meinungsäusserung hierarchisch an der Spitze des Grundrechtssystems." (Villiger, Handbuch der EMRK, 2. Auflage, N 603). "Typische Eingriffe in das von Art 10 EMRK garantierte Recht sind... das Verbot, bestimmte Mitteilungen in der Presse zu veröffentlichen..." (Villiger aaO N 604).
Die Medien erfüllen eine wichtige Informationsaufgabe. Dazu gehört es zweifellos, wenig bekannte, ethisch verwerfliche Umstände, unter denen Konsumaratikel hergestellt werden, bekannt zu machen. Bezüglich Tierschutz besteht ein unbestreitbares besonderes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Mit der Veröffentlichung der Aufnahmen, welche solche Umstände zeigen, und mit der namentlichen Nennung von Markennamen, die involviert sind, erfüllt der VgT als Herausgeber verschiedener Medien genau diese Informationsaufgabe in öffentlichem Interesse.
Der VgT ist Herausgeber bedeutender Medien:
- Zeitschrift "VgT-Nachrichten" [http://www.vgt.ch/vn/index.htm], Auflage variierend zwischen 100 000 und zwei Millionen
- Zeitschrift ACUSA-News [http://www.acusa.ch/], Auflage variierend zwischen 50 000 und 500 000
- Website www.vgt.ch mit täglich aktuellen News
- Website http://www.acusa.ch/
- Wöchentlicher VgT-Email-Newsletter
Die Aufnahmen zeigen, was der Öffentlichkeit sonst verborgen bleibt, unter welchen schrecklichen Umständen die Versuchstiere gehalten werden, die in Tierversuchen für Kosmetika, Putzmittel und Medikamente etc verbraucht werden. Während der Nutzen von Tierversuchen zur Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen von Medikamenten auf den Menschen umstritten ist, bietet die durch die Aufnahmen dokumentierte tierquälerische Haltung und die unnötige Misshandlung der Tiere sicher keinen öffentlichen Nutzen. Es geht hierbei einzig und allein um skrupellose Kosteneinsparung am falschen Ort und des Profites willen. Ein solches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz. Auf jeden fall überwiegt das öffentliche Interesse daran, dass die Konsumenten der fraglichen Produkte dies davon erfahren, und von den Gesuchstellern geltend gemachte Widerrechtlichkeit wird dadurch schon auf gesetzlicher Ebene aufgehoben. So gesehen erübrigt es sich eigentlich, Rechtfertigungsgründe auf Verfassungs- und Menschenrechtseben zu bemühen.
VgT-Präsident Dr Erwin Kessler zu dieser Zensur:
"Bögli urteilt sei Jahren aus politischen Günden stereotyp gegen den VgT, egal um was es geht. Ein Mensch, der sich angesichts dieser erschütternden Dokumentaraufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor, auf die Seite der Täter stellt, muss einen schweren seelischen Defekt haben. Ein solches Psychomonster ist als Richter nicht nur ungeeignet, sondern ein öffentliche Gefahr und müsste in einem funktionierenden Rechtsstaat an der weiteren Ausübung seines Richteramtes gehindert und in eine geschlossene Psychiatrische Klinik interniert werden, umso mehr als Bögli seinen schweren psychischen Schaden mit juristischer Willkür und Rechtsbeugung verbindet und eine Unterwürfigkeit gegenüber einem skrupellosen internationalen Konzern an den Tag legt, welche jeglicher richterlichen Unabhängigkeit spottet. Damit hat Bögli das Fass zum Überlaufen gebracht. Der VgT wird bei den nächsten Richterwahlen mit einer massiven Wahlkampagne über seine Machenschaften informieren, damit er das gleiche Schicksal erfährt wie der Frauenfelder Bezirksrichter und Schweinemäster Iseli, der als Richter nicht mehr wiedergewählt wurde, nachdem der VgT über seine Machenschaften informiert hatte (siehe www.vgt.ch/vn/0303/iseli.htm)."
Wenn die Aufnahmen aus dem Tierversuchslabor von Covance Münster der Firma einen Image-Schaden zufügen, hat sich dies dieser Tierversuchskonzern selber zuzuschreiben und nicht demFotografen und den Tierschutzorganisationen, welche diese Skandalbilder in öffentlichem Interesse bekannt machen, die Schuld zu geben.
Dieser superprovisorischen Zensur-Verfügung folgt nun ein jahrelanges Gerichtsverfahren. Es ist diesem wirtschaftlich mächtigen Konzern, der nicht auf Gerichts- und Anwaltskosten achten muss, offenbar egal, ob der VgT schlussendlich - nach Jahren - vor dem Europäischen Gerichtsverfahren für Menschenrechte gewinnt, denn dank der politischen Justiz werden die skandalösen Zustände im Tierversuchslabor nun mindestens für ein paar Jahre unterdrückt, und nach Jahren kann Covance einfach behaupten, diese Aufnahmen seien inzwischen veraltet. Keine Tierschutzorganistion kann dann überprüfen, ob sich die Zustände tatsächlich gebessert haben, denn dass solche Aufnahmen an die Öffentlichkeit gelangt sind, stellt geradezu eine Jahrhundert-Ausnahme dar. Gewöhnlich können nur Vorzeige-Labors der Tierversuchsindustrie besucht werden. Was bei Firmen wie Covance im Auftrag auch von Schweizer Firmen hinter verschlossenen Türen, in fensterlosen, gegen unerwünschte Besucher schwer gesicherten Räumen abgeht, bleibt der Öffentlichkeit sonst völlig verborgen. Da nun ausnahmsweise ein Panne im Sicherheitskonzept dazu geführt hat, dass Aufnahmen dieser grauenhaften Zustände in die Öffentlichkeit gelangt sind, findet sich sofort ein mafioser Provinzrichter, der auf einen Wink dieses Konzerns hin alles mit Staatsgewalt unterdrückt, nötigenfalls mit Polizei. Und sollten eines Tages soviele Bürger gegen diesen Unrechtsstaat aufmucken, dass die Polizei nicht mehr genügt, dann hat man noch die Armee. Schon Dürrenmatt hat erkannt, dass die Schweizer Armee mangels äusserem Fein eine Absicherung der Staatsgewalt gegen innen darstellt und schweres Geschütz, wie etwas Kampfjets nur dazu dienen, den eigentlichen Zweck der Armee zu tarnen. Doch diese Tarnung wird immer fadenscheiniger. Am 4.4.04 berichtete die Sonntags-Zeitung: "Militärexperte wirft VBS Missbrauch der Milizarmee vor: In der Armee XXI/11 sollen 70 000 Soldaten Objekte bewachen - eine klare Polizeiaufgabe".
In tiefster Not versprechen wir, einander zu helfen, im Kampfe
gegen die Vögte zusammenzustehen und uns vor keiner Gewalt zu beugen.
So erhebet, meine Freunde von Uri, Schwyz und
Unterwalden, eure Hand zum Schwure!
Wieder einmal geht der Staat gegen Tierschützer vor, während die gewerbsmässigen Tierquäler geschützt werden. In Deutschland wurde die Strafuntersuchung gegen die Covanve-Verantwortlichen eingestellt. Pressemitteilung Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 26. Februar 2004
Staatsanwaltschaft Muenster mit Blindheit geschlagen?
Menschen fuer Tierrechte legen Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen ein
Der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte erhebt gegen die Staatsanwaltschaft Muenster schwere Vorwuerfe und legte jetzt Beschwerde gegen deren Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Tierversuchslabors Covance sowie gegen den Amtsveterinaer Dr. Roland Otto ein. "Hoechst einseitig und unqualifiziert" haelt Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen fuer Tierrechte, die Einstellungsverfuegung der Staatsanwaltschaft. Diese wurde mit mangelndem Tatverdacht der Tierquaelerei begruendet. Von Loeper, der seit 26 Jahren staendig tierschutzrechtliche Problemfaelle bearbeitet und Kommentator des Tierschutzgesetzes ist, verweist darauf, dass mehrere hochqualifizierte Sachverstaendige aufgrund des vorhandenen Filmmaterials anhaltende Leiden der Versuchsaffen registriert haben. Diese aeussern sich z. B. durch Verhaltensstoerungen in Form von Schaukel- und Drehbewegungen oder mimischen Gebaerden. Das muesse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als kennzeichnend fuer Tierquaelerei eingestuft werden.
"Die Staatsanwaltschaft Muenster hat sich einseitig von den Schutzbehauptungen der Firma Covance und dem ihr nahe stehenden Amtsveterinaer beeindrucken lassen", betont von Loeper. So habe sie es in bestuerzender Weise unterlassen, profilierte Primatenforscher zu befragen und sorgfaeltig die durch die Filmdokumentationen erwiesenen Fakten unabhaengig auszuwerten. Kritisch beleuchtet der Rechtsanwalt besonders die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass gegen Amtsveterinaer Otto "zu keinem Zeitpunkt auch nur der Hauch eines Tatverdachts" bestanden habe. Denn bereits vor Monaten sei gegen die Firma Covance Anzeige erstattet worden, als es um die Toetung von 500 Affen ging. Dr. Otto habe die Toetungen sanktioniert, die weder gerechtfertigt erschienen noch tierschutzkonform durchgefuehrt worden seien. "Die Staatsanwaltschaft Muenster ist augenscheinlich mit
Blindheit geschlagen", folgert von Loeper "Und es ist beschaemend, wie einseitig sie agiert, mangelnde Achtung gegenueber den Affen als intelligenten, sozialen Wesen erkennen laesst und nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, das Staatsziel Tierschutz umzusetzen." Die Staatsanwaltschaft werde deshalb, so von Loeper, die Ermittlungen aufgrund der eingelegten Beschwerde fortfuehren muessen. Das sei sie den Versuchstieren sowie der Bevoelkerung, die mit grosser Empoerung auf den unwuerdigen, qualvollen Umgang der Beschuldigten mit den Versuchsaffen reagiert habe, schuldig.
Es ist immer wieder erschütternd, wie der Staat die gewerbsmässigen Tierquäler deckt und die Tierschützer verfolgt. Kürzlich hat ein Basler Gericht die Tierversuchsfabrik RCC geschützt, nachdem Tierschützer Missstände aufgedeckt haben (www.agstg.ch/de/albatros/05-12.2003/folterknechte.html).
Die ständige Justizwillkür, welche auch der VgT dauernd erfährt, füllt mittlerweile eine lange Liste: www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm.
Nichts darüber im Schweizer Staatsfernsehen:
Diese im Covance-Tierversuchslabor heimlich gemachten Aufnahmen stellen eine der ganz seltenen Dokumentation darüber dar, was in der Tierversuchsindustrie wirklich abläuft. Indem bei Covance in Tierversuchen getestete Produkte auch in der Schweiz vermarktet werden, ist die Schweizer Öffentlichkeit davon ganz direkt betroffen. Doch die meisten Schweizer Medien schweigen darüber, insbesondere auch das Schweizer Fernsehen in seinen Informations- und Konsumenten-Sendungen - typisch. Siehe dazu auch Die Machenschaften des "Kassensturz" [http://www.vgt.ch/news2003/030930.htm].
Agenda der Kundgebungen gegen Covance in Münster/Deutschland auf www.tierversuche-abschaffen.de
Infos zur Tierschutz-Kampagne gegen Covance in Deutschland bei www.covancecampaign.com